Stellplätze können nicht reserviert werden.
Alle Raten verstehen sich inklusive reichhaltigem Frühstücksbuffet, Service und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die reservierten Zimmer stehen Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung, am Abreisetag bis 12:00 Uhr.
Nicht zwingend dienstlich reisende Gäste müssen auf Grund der Verordnung der Stadt Köln vom 01.12.2014 eine zusätzliche Kulturförderabgabe in Höhe von 5%, berechnet auf den Übernachtungsanteil, vor Ort entrichten.
Das Formular zur Klärung der zwingend dienstlichen Übernachtung und Entbindung der Abgabepflicht können Sie hier als pdf herunterladen.
!!! Beachten Sie bitte, dass die Stadt Köln zum 01.07.2024 die bis dahin gültige Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe insofern geändert hat, dass ab 01.07.2024 ALLE Übernachtungsgäste eine „Übernachtungssteuer“ in Höhe von 5% auf den Logisanteil zu entrichten haben: dieses gilt dann unabhängig vom Grund des Aufenthaltes. !!!
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Sie hier.